FAQ zum Nationalen Naturerbe
Seit wann gibt es das Nationale Naturerbe?
Ein Meilenstein zur Sicherung von Flächen des Nationalen Naturerbes war ein Beschluss der Bundesregierung im Jahr 2005. Hiernach wurden rund 125.000 Hektar national bedeutsame Naturschutzflächen in Bundesbesitz in zwei Tranchen – 1. Tranche im Jahr 2008 mit ca. 100.000 Hektar, 2. Tranche im Jahr 2011 mit ca. 25.000 Hektar – von einer Privatisierung ausgenommen und dem Naturschutz unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Weitere rund 31.000 Hektar ehemalige Militärflächen wurden im Juni 2015 in einer 3. Tranche als Nationales Naturerbe benannt.
Auf Basis des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD von 2018 beschloss der Deutsche Bundestag im Juni 2021 die Sicherung weiterer 8.000 Hektar BVVG-Flächen (Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH) als 4. Tranche und im November 2022 hat die aktuelle Bundesregierung darüber informiert, dass das Nationale Naturerbe um weitere 17.500 Hektar BVVG-Flächen (5. Tranche) wächst. Damit beträgt die Gesamtflächengröße des Nationalen Naturerbes rund 181.500 Hektar.
Was waren die Kriterien für die Auswahl der Flächen des Nationalen Naturerbes?
Grundsätzlich können nur Flächen aus dem Bundeseigentum in das Nationale Naturerbe aufgenommen werden. Um die wertvollsten der nicht mehr für Bundeszwecke benötigten Flächen langfristig für den Naturschutz zu sichern, hat das Bundesamt für Naturschutz gemeinsam mit den Ländern und den Naturschutzorganisationen einen Kriterienkatalog entwickelt:
- Flächen im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze (Grünes Band),
- in Nationalparken,
- in Kerngebieten der Naturschutzgroßprojekte des Bundes,
- in Kernzonen beziehungsweise Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten von Biosphärenreservaten,
- ehemalige militärische Flächen mit einer Größe von mehr als 1.000 Hektar bzw. kleinere Militärflächen mit mehr als 20 % ausgewiesener Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete),
- in Bergbaufolgelandschaften mit einer Größe von mehr als 100 Hektar,
- in Naturschutzgebieten größer 50 Hektar,
- in Natura-2000-Gebieten (FFH, SPA),
- in Gebieten, die bedeutsam für den bundes- und landesweiten Biotopverbund und/oder bedeutsam für den Artenschutz sind.
Rund 119.000 Hektar der insgesamt 181.500 Hektar des Nationalen Naturerbes sind ehemalige Militärflächen. Eine wichtige Grundlage für die Auswahl dieser Flächen war die Datenbank Naturschutz & Militär der Naturstiftung David.
Wo liegen die Flächen des Nationalen Naturerbes?
Die Flächen des Nationalen Naturerbes sind im gesamten Bundesgebiet verteilt. Auffällig ist allerdings, dass sich deutlich mehr Flächen in den neuen Bundesländern befinden. Die Gründe hierfür sind, dass nach der Wende sehr viele Militärflächen in den neuen Bundesländern nicht mehr benötigt und daher aufgegeben wurden. Viele dieser Flächen wurden bei der Flächenauswahl für die 1. und 2. Tranche Nationales Naturerbe berücksichtigt. Außerdem wurden in der 1. Tranche rund 27.000 Hektar ehemals volkseigene Flächen der DDR (BVVG-Flächen), rund 6.800 Hektar am Grünen Band (betrifft v. a. die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen) sowie rund 2.000 Hektar stillgelegte DDR-Braunkohletagebaue in das Nationale Naturerbe aufgenommen. Weitere insgesamt rund 25.500 Hektar BVVG-Flächen wurden in den Jahren 2021 und 2022 gesichert.
Aber auch in den alten Bundesländern haben – mit Ausnahme des Saarlandes – alle Flächenländer Anteil am Nationalen Naturerbe. Insbesondere in der 3. Tranche wurden im Unterschied zur 1. und 2. deutlich mehr Flächen (37 von 62) in den alten Bundesländern gesichert. Neben einigen größeren Liegenschaften wie z. B. Daaden-Stegskopf in Rheinland-Pfalz (ca. 1.900 Hektar) oder Haltern-Borkenberge in Nordrhein-Westfalen (ca. 1.600 Hektar) handelt es sich jedoch vor allem um kleinere Flächen, die oftmals in der Nähe von Großstädten und Ballungsgebieten liegen. Viele der Flächen der 3. Tranche wurden erst vor wenigen Jahren von den britischen und amerikanischen Streitkräften freigegeben.
Wer sind die neuen Flächeneigentümer?
Die Flächen des Nationalen Naturerbes wurden bzw. werden sukzessive an die neuen Flächeneigentümer übertragen. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich und unter strengen Naturschutzauflagen. Die Flächenempfänger sind die DBU Naturerbe GmbH, die Bundesländer (oder von diesen benannte Naturschutzorganisationen). Ein Teil der Flächen (sog. Naturerbe Bund) verbleibt aber auch dauerhaft im Bundeseigentum und wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unter der Fachaufsicht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) betreut.
Welche Naturschutzziele hat das Nationale Naturerbe?
Unabhängig von den Empfängern der Naturerbeflächen sind mit der Flächenübertragung wichtige Naturschutzziele verbunden. Diese sind:
- der Erhalt und die Entwicklung von Naturwäldern,
- der Erhalt und die Entwicklung sowie die Pflege und die Nutzung wertvoller, geschützter oder gefährdeter Offenland- und Halboffenlandökosysteme,
- der Erhalt und die Entwicklung naturnaher Ufer-, Auen- und Gewässerbereiche (einschließlich Küstenüberflutungsräume) sowie von Mooren.
Für die Flächeneigentümer des Nationalen Naturerbes besteht die Verpflichtung, die naturschutzfachliche Bedeutung der Flächen langfristig zu sichern und die Flächen im Rahmen einer fachgerechten Betreuung, Verwaltung und Pflege mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu entwickeln. Die Flächen des Nationalen Naturerbes sollen für nachfolgende Generationen als Orte der biologischen Vielfalt erhalten werden.
Ist das „Nationale Naturerbe“ eine neue Schutzgebietskategorie?
Nein, das Nationale Naturerbe ist keine neue Schutzgebietskategorie. Es ist vielmehr ein Sammelbegriff für besonders wertvolle Naturschutzflächen aus dem Eigentum des Bundes, bei denen auf die Privatisierung verzichtet wurde und die stattdessen dem Naturschutz unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden. Viele dieser Flächen liegen jedoch zumindest anteilig innerhalb von Schutzgebieten (z. B. innerhalb von Natura-2000-Gebieten oder Naturschutzgebieten). Dort, wo die Flächen des Nationalen Naturerbes bisher noch keinen Schutzstatus haben, soll dies mittelfristig nachgeholt werden. Ziel ist, dass zukünftig alle größeren Naturerbeflächen als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden.